Was ist landgericht duisburg?

Landgericht Duisburg

Das Landgericht Duisburg ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen. Es ist eines von elf Landgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

Zuständigkeit:

Das Landgericht Duisburg ist zuständig für:

  • Zivilrechtssachen: In erster Instanz für Streitigkeiten mit einem Streitwert von über 5.000 Euro und für bestimmte spezielle Zivilsachen, die unabhängig vom Streitwert vor dem Landgericht verhandelt werden müssen.
  • Strafrechtssachen: In erster Instanz für schwere Straftaten, bei denen eine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren zu erwarten ist oder bei denen die Staatsanwaltschaft Anklage vor dem Landgericht erhoben hat (z.B. bei Totschlag, schwerem Raub). Des Weiteren ist das Landgericht für Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte in Strafsachen zuständig.
  • Beschwerdeinstanz: Für Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte in seinem Bezirk.

Sitz und Bezirk:

Der Sitz des Landgerichts ist in Duisburg. Der Gerichtsbezirk umfasst die Städte Duisburg, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.

Organisation:

Das Landgericht ist in Zivil- und Strafkammern unterteilt. Die Zivilkammern sind für Zivilrechtssachen, die Strafkammern für Strafrechtssachen zuständig. Es gibt sowohl allgemeine Zivil- und Strafkammern als auch Spezialkammern für bestimmte Rechtsgebiete.

Wichtige Themen:

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