Das Landgericht Duisburg ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und gehört zum Landgerichtsbezirk Düsseldorf. Es ist zuständig für das Gebiet der kreisfreien Stadt Duisburg. Das Gericht ist in erster Instanz für Zivil- und Strafrechtsverfahren zuständig.
Das Landgericht Duisburg verfügt über verschiedene Kammern, die für unterschiedliche Rechtsgebiete zuständig sind. Es gibt beispielsweise Zivilkammern, Strafkammern und Familiengerichte. Bei Zivilverfahren ist das Landgericht Duisburg zuständig, wenn der Streitwert 5.000 Euro übersteigt. In Strafsachen ist das Landgericht für schwerwiegende Vergehen zuständig, die in der Regel mit einer Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren geahndet werden können.
Das Landgericht Duisburg hat seinen Sitz in der Koloniestraße 72 in Duisburg. Dort befinden sich auch die verschiedenen Abteilungen und die Geschäftsstellen. Neben der Hauptstelle gibt es auch noch eine Zweigstelle in Duisburg-Ruhrort.
Das Landgericht Duisburg steht unter der Leitung eines Präsidenten bzw. einer Präsidentin und weiterer Richterinnen und Richter. Es arbeitet unabhängig und entscheidet über Rechtsstreitigkeiten nach geltendem Recht. Bei der Urteilsfindung berücksichtigt das Gericht die individuellen Umstände des Falls und beruft sich auf das Gesetz sowie die Rechtsprechung.
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